Führerscheinklassen
Zwei Räder
Prüfbescheinigung Mofa
Die Prüfbescheinigung Mofa erlaubt das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:
- Elektro- oder Verbrennungsmotor
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm3
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 beinhaltet auch die Klasse AM.
Klasse A
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre - bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse A beinhaltet auch die Klassen AM, A1 und A2.
Klasse AM
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm3 oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nennleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 beinhaltet auch die Klassen AM und A1.
B 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.
Vier Räder
Klasse B
Erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige
Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger
(zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Der Führerschein der Klasse B beinhaltet auch die Klassen AM und L.
Führerscheinklasse B mit 17
Du kannst Dich bei uns für den Führerschein ein halbes Jahr vor Deinem 17 Geburtstag anmelden. Mit der Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17
wurde das Mindestalter auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum
18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Klasse BE
Es ist eine Erweiterung der Klasse B.
Sie erlaubt, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750kg und bis 3.500 kg zGM zu fahren.
B 197
Mit Schlüsselzahl B197 kann man alle Fahrzeuge der Klasse B fahren, ohne Beschränkungen und das trotz Prüfung im Automatikfahrzeug. Ausbildung findet im Automatik-Auto statt. Dazu gibt es ergänzend mindestens 10 Stunden auf Kfz mit Schaltgetriebe. Nach erfolgreicher Testfahrt mit dem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug stellt die Fahrschule einen Nachweis für die Behörde.
B 96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigst Du wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zGM von mehr als 750kg ziehen willst und die Summe der Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg